Terminsgebühr für Kostenanträge bei Klagerückname vor dem Termin bzw. im schriftlichen Verfahren

Wenn in der mündlichen Verhandlung ein Antrag auf Kostentragung gestellt wird, entsteht durch diesen Antrag der Anspruch auf eine 1,2 Terminsgebühr aus dem Wert der Kosten des Verfahrens, Berufungsverfahrens oder des gesamten Rechtsstreits (je nachdem was beantragt wurde). Diese Terminsgebühr entsteht aber nur dann, wenn der Rechtsanwalt noch keinen Anspruch auf eine 1,2 oder 0,5 Terminsgebühr aus dem Wert der Hauptsache erworben hat. Es kann also nicht neben der 1,2 Terminsgebühr aus dem Wert...


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