Die Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG

Für das Betreiben eines ab Klageauftrag erteilten Geschäfts einschließlich sämtlicher Informationen erhält der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr. Sie heißt deswegen Verfahrensgebühr, weil sie auch in FGG-Verfahren Anwendung findet. Alle FGG-Verfahren, wie z. B. Familiensachen, LaWi-Sachen, Unterbringungs- und Betreuungssachen sind im FamFG geregelt.

 

WEG-Verfahren gehören zu den ZPO-Verfahren. Bitte lesen Sie das Suchwort: WEG-Verfahren.

 

Der volle Gebührensatz der Verfahrensgebühr beträgt nach...


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