Terminsgebühr für Anträge zur Prozess- und Sachleitung

Hier muss man unterscheiden, ob nur eine Partei oder beide Parteien im Termin erschienen sind. Wenn beide Parteien erschienen sind und nur über Anträge zur Prozess- und Sachleitung verhandelt wird, erhalten die Rechtsanwälte die 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG. Denn die Anwälte haben ihre Parteien im Termin vertreten. Wenn jedoch nur eine Partei im Termin erschienen ist und diese statt eines Versäumnisurteils nur einen Antrag zur Prozess- und Sachleitung stellt, erhält der Rechtsanwalt...


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