Terminsgebühr für die Erledigungserklärung und Klagerücknahme, Teilerledigungen

Sobald das Erscheinen der Rechtsanwälte im Termin festgestellt wurde, ist die 1,2 Terminsgebühr für die Vertretung der Partei im Termin entstanden. Sind beide Rechtsanwälte anwesend und wird die Erledigung erklärt, erhalten die Rechtsanwälte die 1,2 Terminsgebühr. Etwas anderes gilt nur, wenn lediglich ein Termin stattfindet, in dem eine Partei nicht ordnungsgemäß vertreten ist und in diesem Termin lediglich ein Versäumnisurteil oder ein Antrag zur Prozess- und Sachleitung ergeht (Nr. 3105 VV...


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