Kostenerstattung bei Klage mit Urteil, dann Berufung mit Vergleich und Kostenaufhebung

Der Rechtsanwalt schließt einen Vergleich. Nun soll die Mitarbeiterin die Akte abrechnen und steht vor einem Problem. Können Kosten von der Gegenseite "geholt" werden oder bleibt der Mandant auf seinen (den eigenen) Kosten sitzen?

Vergleich erster Instanz: Wenn ein Vergleich keine gezielte Kostenregelung enthält, sondern nur "Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben", trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Lediglich die Gerichtskosten sind bei einem gerichtlichen Vergleich zur Quotelung...


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