Verfahrensgebühr für die vorzeitige Erledigung des Verfahrens

Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder Schriftsatz bei Gericht eingereicht hat, auch wenn sie schon geschrieben und ausgefertigt ist, so erhält er die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG nur in Höhe von 0,8. Eine vorzeitige Beendigung des Auftrages kann z. B. durch Kündigung des Mandats, durch eine gütliche Erledigung oder Zahlung der Gegenseite gegeben sein. Häufig hat sich der Anwalt der Mühe der Klagefertigung bereits...


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