Gebühren bei Trennung von Zivilprozessen u. a. Verfahren

Wir haben sonst immer nur die Verbindung von Prozessen besprochen. Nun erachte ich es als wichtig, die Trennung von Zivilprozessen gem. § 145 ZPO zu besprechen, weil man auch da viel Geld verschenken kann.

 

Eine Prozesstrennung bewirkt das Entstehen neuer, gesondert zu entscheidender Verfahren. Dabei bleiben die vor der Prozesstrennung entstandenen Gebühren stehen und sie entstehen danach, und zwar aus den Werten der getrennten Verfahren, noch einmal.1 Der Rechtsanwalt darf wählen, ob er die...


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