Entsteht die 0,5 Terminsgebühr auch ohne Antrag auf Versäumnisurteil?

Entsteht die 0,5 Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG auch dann, wenn der Kläger keinen Antrag auf Versäumnisurteil gestellt hat?

 

Beispiel: Müllers Anwalt verklagt den Gegner auf Zahlung von 3.000 EUR. Die Klage wird dem Beklagten zugestellt. Der Beklagte wird aufgefordert, seine Verteidigung anzuzeigen. Dies tut er aber nicht. Stattdessen gibt das Gericht durch ein Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO der Klage statt. Welche Gebühren sind für Müllers Anwalt entstanden, wenn er keinen Antrag...


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