Der unbedingte Auftrag entscheidet über Ihre Gebühren - Gegenüberstellung

Es handelt sich nachfolgend nicht um eine unbestrittene Inkassodienstleistung i. S. v. § 2 Abs. 2 RDG, Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG, dazu lesen Sie bitte hier.
 

Beispiele:

  1. Sie lassen sich den unbedingten außergerichtlichen Auftrag erteilen und erst später, falls dieser außergerichtliche Auftrag scheitert, den Prozessauftrag. oder
  2. Sie lassen sich gleich den Klageauftrag erteilen, klagen aber die Summe noch nicht ein. oder
  3. Sie lassen sich gleich den Klageauftrag erteilen und klagen die Summe ein.

In allen...


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