Verfahrensgebühr für Antrag über die Kosten des Verfahrens / Kostenantrag

Wenn der Rechtsanwalt des Beklagten ausschließlich den Auftrag hatte, den Beklagten im Verfahren zu vertreten, er aber noch keinen klageabweisenden Antrag eingereicht hat und die Sache sich erledigt, ist ihm nach Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG nur eine 0,8 Verfahrensgebühr aus dem Wert der Hauptsache entstanden. Voraussetzung für den Anfall dieser Gebühr ist natürlich, dass der Rechtsanwalt bereits irgendeine Tätigkeit entfaltet hat (siehe Suchwort: Vorzeitige Erledigung des Verfahrens). Ist der...


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