Gegenstandswert der Verfahrensgebühr

Die 1,3 Verfahrensgebühr entsteht über den höchsten anhängigen Wert, d. h. über den höchsten Gegenstand, der bei Gericht zum Zwecke der Klärung beantragt wurde. Wird danach ein Teil der Klagesumme zurückgenommen, ist die Verfahrensgebühr trotzdem aus dem ursprünglich höchsten anhängigen Wert entstanden. Wird die Klage zu einem späteren Zeitpunkt erhöht, entsteht die Verfahrensgebühr aus dem insgesamt höchsten anhängigen Wert. Vorgenanntes ist vor allem dann zu berücksichtigen, wenn verschiedene...


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