Beweisgebühr Nr. 1010 VV RVG für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Zum 1.7.2004, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft trat, ist die Beweisgebühr, die es noch zu BRAGO-Zeiten gab, weggefallen.

 

Seit 1.8.2013 gibt es dafür aber eine zusätzliche Gebühr für Beweisaufnahmen gem. Nr. 1010 VV RVG i. H. v. 0,3, ich nenne sie nun "Beweisgebühr".

 

Hinweis zur Nennung der Gebühr! Die Bundesregierung schreibt in ihrem Entwurf zum 2. KostRMoG von „Zusatzterminsgebühr“. In Nr. 1010 VV RVG ist jedoch nur die Rede von "Gebühr für Beweisaufnahmen in gerichtlichen...


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