Terminsgebühr für nicht rechtshängige oder andere Ansprüche

Die 1,2 Terminsgebühr gibt es auch für die Verhandlung über nicht rechtshängige Ansprüche. Voraussetzung dafür ist aber, dass über diese nicht rechtshängigen Ansprüche im Termin mit verhandelt wird. Es musste also Streit über diese nicht rechtshängigen Ansprüche vorgeherrscht haben, klar, denn sonst müsste man über diese Ansprüche nicht verhandeln. Mit „Verhandeln" ist besprechen/erörtern/diskutieren gemeint, da man über nicht rechtshängige Ansprüche keinen Antrag stellen kann. Sofern diese...


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