Gerichtsgebühren bei Anerkenntnis - 1,0 nach Nr. 1211 KV-GKG oder 3,0 nach Nr. 1210 KV-GKG

Fallen für ein Anerkenntnisurteil statt einer Gerichtsgebühr gem. Nr. 1211 KV-GKG doch die nicht ermäßigten drei Gebühren nach Nr. 1210 KV-GKG an, wenn in diesem Verfahren bis zum Schluss die Kostentragungspflicht streitig und daher ein (kurzer) Absatz mit Gründen im Urteil enthalten war?

 

Der Gesetzgeber hat sich wieder einmal undeutlich ausgedrückt, so dass wir ausschließlich auf die Rechtsprechung zurückgreifen können und müssen. Die mehrheitliche obergerichtliche Rechtsprechung spricht sich...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!