Die Zurückverweisung - Gebühren

Wird eine Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen, ist das weitere Verfahren gem. § 21 RVG vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug. Das gleiche gilt auch, wenn ein Verfassungsgericht die Entscheidung eines Gerichts aufhebt und die Sache an dieses zurück verweist.1

 

Aber Achtung! Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt der Vorbemerkung 3 Abs. 6 VV RVG jedoch nur, wenn die Sache an ein Gericht zurückverwiesen ist, das mit der Sache noch nicht befasst war. Soweit also eine Sache an...


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