Die Terminsgebühr für E-Mail Schriftverkehr

Fall: Es ist ein Rechtsstreit anhängig. Während des Verfahrens, noch bevor ein mündlicher Verhandlungstermin stattfinden konnte, hat der Beklagte die Klageforderung vollständig ausgeglichen. Der Kläger erklärt Erledigung und beantragt, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits gem. § 91a ZPO aufzuerlegen. Der Beklagte widerspricht dem nicht. In seinem Kostenfestsetzungsantrag hat der Kläger unter Hinweis auf zwischen seinem Prozessbevollmächtigtem und dem Beklagten gewechselte E-Mails die...


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