Gegenstandswert in der Rechtsmittelinstanz

Der Wert in Rechtsmittelverfahren (Berufung/Revision/Nichtzulassungsbeschwerde) bestimmt sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht nach der Beschwer, sondern nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder werden, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend. Der gerichtlich festzusetzende Streitwert bestimmt sich auch...


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