Differenzverfahrensgebühr in der Rechtsmittelinstanz

Der Rechtsanwalt im Berufungsverfahren erhält über nicht rechtshängige mit protokollierte Ansprüche gem. Nr. 3201 Nr. 2 VV RVG eine 1,1, im Revisionsverfahren gem. Nr. 3207 VV RVG eine 1,1 und im Revisionsverfahren, in denen sich die Parteien nur durch einen beim BGH zugelassenen Anwalt vertreten lassen können gem. Nr. 3209 VV RVG eine 1,8 (Differenz)Verfahrensgebühr.

 

 


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!