Terminsgebühr bei Versäumnisurteil in erster Instanz und Rechtsmittelinstanz

Ist eine Partei im Termin nicht erschienen und beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nur darauf, gegen die nicht erschienene oder nicht ordnungsgemäß vertretene Partei, egal ob das der Kläger- oder Beklagte ist, ein Versäumnisurteil zu beantragen, erhält der anwesende Rechtsanwalt, der das Versäumnisurteil erwirkt, nur eine 0,5 Terminsgebühr gem. Nr. 3105 VV RVG.

 

Beispiel: Der Rechtsanwalt klagt und der Gegner verteidigt sich. Es wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt,...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!