Terminsgebühr bei Anerkenntnisurteil

Man ist sich teilweise noch unsicher, welche Gebühren es gibt bei einem Versäumnisurteil und welche es gibt bei einem Anerkenntnisurteil? Grundsätzlich brauchen Sie sich nur zu merken, dass es immer eine 1,2 Terminsgebühr gibt,

→ wenn ein gerichtlicher Termin stattfindet oder 

→ das schriftliche Verfahren durchgeführt wird oder

→ das schriftliche Vorverfahren stattfindet und

→ wenn anerkannt wird!

 

Man muss also von BRAGO-Recht auf RVG-Recht umdenken. Schauen Sie sich gleich einmal die Anmerkungen...


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