Die Kontopfändung - Ruhendstellung des Verfahrens

Die Ruhendstellung, also die vorläufige Aussetzung der Pfändung zu beantragen, ist sinnvoll, wenn der Schuldner z. B. doch noch Raten bezahlen möchte. Seit Einführung des Pfändungsschutzkontos bearbeiten Banken grundsätzlich keine Ruhendstellungsanträge mehr, weil diese nicht mehr in ihren Bedingungen vorgesehen sind und der Schuldner sich in seinem pfändungsfreien Rahmen seines P-Kontos jederzeit ohne Gläubigerzugriff bewegen kann. Es gibt aber eine Ausnahme, die Sie ganz unten lesen können. 

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