Die Pfändung von Wertpapieren

Bei der Pfändung von Wertpapieren sollten Sie zuerst wissen, ob sich die Wertpapiere in Sonder- oder Sammelverwahrung bei der Bank oder ob sich die Wertpapiere in Papierform im Besitz des Schuldners befinden.  

 

Hinweis! Die jeweiligen Anträge auf Pfändung von Zinsansprüchen aus den Wertpapieren finden Sie im PFÜB-Beschluss-Entwurf unter Modul H (Forderungen und sonstige Rechte gegenüber Kreditinstituten):



PFÜB-Beschuss-Entwurf unter Modul H Nr. 4 (Forderungen und sonstige Rechte gegenüber...


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