Die Pfändung des Rückgewähranspruches / Rückabtretung abgetretener Gehaltsansprüche

Was ist, wenn Sie eine Lohnpfändung beantragen, doch Sie erfahren, dass der Schuldner den Lohn bereits im Jahre 2006 an seine Bank abgetreten hat? 

 

Ist eine Forderung abgetreten worden, geht Ihre Gehaltspfändung vorerst ins Leere. Bestehen allerdings noch anderweitige Vorpfändungen, so könnten diese "überholt" werden. Dazu müssen Sie die Rückgewähransprüche des Schuldners (Arbeitnehmers) gegen den Abtretungsempfänger (Bank) pfänden. Sollte nämlich die Forderung des Abtretungsempfängers getilgt...


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