Die Pfändung der Bayerischen Eigenheimzulage

Die bayerische Staatsregierung fördert den Kauf und den Bau einer Immobilie mit der sogenannte "Bayerischen Eigenheimzulage". 

Achtung! Es handelt sich dabei lediglich um eine einmalige Zahlung in Höhe von 10.000 EUR (und nicht um eine Jahr für Jahr ausgezahlte Prämie wie bei der früheren Eigenheimzulage). 

Anspruch auf die Eigenheimzulage des Landes besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Antragsteller leben seit mindestens 1 Jahr in Bayern.
  • Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten...

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