Kontopfändungsschutz bei Rentenpfändung

Wie bei Arbeitseinkommen auch, muss natürlich das von der Rentenversicherung als monatliche Rate (Rente) ausgezahlte Geld auf dem Konto des Schuldners geschützt sein.

 

Da es seit 1.1.2012 grundsätzlich nur noch den P-Kontoschutz gibt, muss der Schuldner sich ein Pfändungsschutzkonto zulegen, damit seine auf seinem Konto eingehende Rente im Rahmen der P-Konto-Pfändungsfreibeträge geschützt ist. Ist er nicht gewillt, sein Girokonto in ein P-Konto einzurichten, gehört die auf seinem Konto...


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