Nichtberücksichtigung der elterngeldberechtigten Person bei der Pfändung

Sofern die unterhaltsberechtigten Personen selbst ausreichende Bezüge erhalten, ist es empfehlenswert, bei der Arbeitslohnpfändung die Nichtberücksichtigung dieser Unterhaltsberechtigten zu beantragen. Dazu lesen Sie bitte hier weiter.

Doch wie sieht es aus, wenn der unterhaltsberechtigte Person, der aufgrund der Lohnpfändungstabelle einen Betrag X als Unterhaltsanspruch zusteht (z. B. die Ehefrau Spalte 0), Elterngeld bezieht? In welcher Höhe ist dieses zu berücksichtigen oder teilweise nicht...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!