Die Pfändung von Versicherungsschadenssummen

Sofern Sie durch Vermögensverzeichnis wissen, dass der Schuldner aus einem Haftpflichtfall eine Versicherungssumme von seiner Haftpflichtversicherung bekommt, dann können Sie diese pfänden. Im PFÜB-Beschluss-Entwurf unter Modul K können Sie das Folgende eintragen:
 

...

Gepfändet wird der angebliche Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme wegen Diebstahls/Unfalls/Bruchs vom ... des Fahrrads/Autos/Glases ...

...

 

Bitte genau beziffern, was und aufgrund welchen Schadens die Summe erstattet werden...


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