Die Pfändung von Lebensversicherungsansprüchen

Hat der Schuldner eine Lebensversicherung zu seinen eigenen Gunsten abgeschlossen, gehört diese zum Vermögen des Schuldners und kann deshalb wie eine Geldforderung gepfändet werden. Die Angabe der Versicherungsnummer im PFÜB ist zwar dienlich, aber nicht erforderlich, wenn sich die Forderung anders bestimmen lässt.1 Vielmehr ist es wichtiger, den richtigen Drittschuldner anzugeben, weil der prüfen muss, ob überhaupt und welche Versicherungen für den Schuldner abgeschlossen wurden.

 

Pfändbar...


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