3. Die Pfändung der Ausübung der Nutzungsrechte u. a. bei Leasing

Zuvor haben wir die Möglichkeit der Pfändung von Nutzungsrechten an PKWs, Maschinen etc. beschrieben, wenn diese Geräte nicht gepfändet werden können, da sie geleast oder gemietet sind.

 

Nun reden wir über die Ausübung der Rechte. Denkbar wäre also auch die Pfändung von Nutzungsrechten an der Ausübung des Nutzungsrechtes, nicht unbedingt am Gegenstand selbst. Denn wenn es keinen Gegenstand gibt, kann auch nur das Recht auf Nutzung gepfändet werden.

 

Gemäß § 857 Abs. 3 ZPO ist ein unveräußerliches...


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