Die Nichtberücksichtigung von unterhaltsberechtigten Personen bei der Arbeitslohnpfändung und die Zwickauer Formel

Sofern die unterhaltsberechtigten Personen selbst ausreichende Bezüge erhalten, ist es empfehlenswert, bei der Arbeitslohnpfändung die Nichtberücksichtigung dieser Unterhaltsberechtigten zu beantragen. 

Im PFÜB-Beschluss-Entwurf finden Sie den Antrag auf Nichtberücksichtigung unter Modul R. Unter Modul P im Beschluss-Entwurf sind Angaben über die Einkünfte unterhaltsberechtigter Personen zu machen.

Der Gläubiger kann den Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen aber auch...


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