Kontopfändungsschutz von bereits gepfändetem Arbeitseinkommen

Meistens kommt es vor, dass der nach Lohnpfändung verbleibende Betrag auf das Konto des Schuldners überwiesen wird. Nun ist das Konto des Schuldners aber (auch) gepfändet. Was kann der Schuldner tun? Zunächst sollte der Schuldner ein P-Konto haben. Denn § 906 ZPO Fassung gestattet dem Schuldner, beim Vollstreckungsgericht zu beantragen, die ihm aufgrund der Lohnpfändungstabelle gem. § 850c ZPO verbleibenden Beträge auf dem P-Konto geschützt zu belassen, auch wenn dem Schuldner dadurch mehr...


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