Die Pfändung eines Genossenschaftsanteils der Milchlieferanten

Ebenfalls kann der Genossenschaftsanteil gepfändet werden, wenn der Schuldner Genosse einer Molkerei ist. Die Molkerei muss aber eine Genossenschaft sein. Der Landwirt ist i. d. R. zwei Jahre an die Molkerei gebunden. Ist die Molkerei keine Genossenschaft, sondern eine GmbH, dann liefern die Landwirte i. d. R. als freie Lieferanten ihre Milch. 
 

Folgenden Antrag können Sie im PFÜB-Beschluss-Entwurf unter Anspruch K einfügen:

...

Gepfändet wird der dem Schuldner als Genosse der Drittschuldnerin (z....


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