1. Der Leasinggeber ist Schuldner - Pfändungsmöglichkeiten

Pfändbar sind die Leasingraten:

Die Pfändung des Anspruches des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Zahlung der Leasingraten ist gem. §§ 829, 835 ZPO möglich.

 

Pfändbar ist der Herausgabeanspruch:

Sowohl die vertraglichen als auch die dinglichen Ansprüche des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Herausgabe des Leasinggegenstandes sind pfändbar. Solange der Leasingvertrag allerdings läuft, hat der Leasingnehmer ein Recht zum Besitz des Leasinggegenstandes gem. §§ 985, 986 BGB und kann...


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