Drittschuldner für die Elterngeldpfändung

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Die zuständige Elterngeldstelle und Aufsichtsbehörden in Elterngeldangelegenheiten finden Sie über das Familienportal hier.1 Dort können Sie das entsprechende Bundesland auswählen.

Achtung! Nachfolgende gesammelte Drittschuldnerstellen sind leider ohne Gewähr! Zu schnell ändert sich dort etwas, oft sind auch Links durch neue Webseiten nicht mehr gültig. Bitte gucken...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!