Der Mehrbetrag über 4.298,81 EUR / 4.573,10 EUR ist voll pfändbar. Lohnpfändungstabellen 2023 - 2025

Hinweis! Bei der Tabelle gem. § 850c ZPO ist stets vom Nettoeinkommen auszugehen. Naturalleistungen sind den Geldleistungen hinzuzurechnen. 

 
Hinweis zur jeweiligen Lohnpfändungstabelle (hier): 

Der Betrag in der ersten Spalte (0) ist grundsätzlich der unterhaltsberechtigte Betrag, der für den unterhaltsberechtigten Ehegatten / Lebenspartner gedacht ist. Die jeweiligen Beträge der weiteren Spalten (1 bis 5) sind die Beträge, die jeweils für die unterhaltsberechtigten Kinder gedacht sind. Sollte...


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