Pfändung von Schuldnergeldern auf fremden Konten (bei Mama, Lebensgefährtin, Onkel pp.)

An diese Pfändungsart sollte man denken,

  1. wenn der Schuldner angibt, über kein eigenes Konto zu verfügen und
  2. wenn der Schuldner nicht direkt in einem Rechts- oder Leistungsverhältnis mit einem Drittschuldner steht.


Häufig kommt es vor, dass Schuldner ihre ihnen zustehenden Gelder wie Arbeitseinkommen, Miet- oder Pachteinnahmen und Gelder aus Schwarzarbeit o. Ä. nicht auf ihr eigenes Konto überweisen lassen, sondern auf das Konto einer anderen Person. Oft ist ihr Konto bereits durch Pfändung...


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