Die unpfändbaren Beträge / Pfändungsfreigrenzen vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2024 und vom 1.7.2024 bis 30.6.2025

Die monatlichen Grundfreibeträge gem. § 850c ZPO vom 1.7.2024 bis 30.6.20252 betragen:

1.491,75 EUR für den Schuldner

   561,43 EUR für den Ehepartner des Schuldners

   312,78 EUR für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person

Die wöchentlichen Grundfreibeträge gem. § 850c ZPO vom 1.7.2024 bis 30.6.20252 betragen:

  343,31 EUR für den Schuldner

  129,21 EUR für den Ehepartner des Schuldners

   71,99 EUR für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person

Die täglichen Grundfreibeträge gem. §...


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