Die Pfändung von Elterngeld

Das Elterngeld richtet sich nach dem vorher verdienten Einkommen des jeweiligen Elternteils. Es wird einkommensabhäng gezahlt und zwar grundsätzlich 67 % des bisherigen Einkommens berechnet an den letzten 12 Monatseinkommen. 

Elterngeld hat Lohnersatzfunktion1 und ist deswegen als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils zu berücksichtigen.2 Arbeitslose, Studierende oder Hausfrauen erhalten 300 EUR Elterngeld pro Monat ausbezahlt, weil hier eine einkommensunabhängige Grundlage vorhanden ist....


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!