Die Pfändung einer Internetdomain

Die Internetdomain ist grundsätzlich pfändbar, wenn die Pfändung ausschließlich auf geschäftliche Zwecke gerichtet ist. Sofern jedoch eine Pfändung eines Domain-Namens das Namensrecht des Schuldners verletzt, würde das Rechtsschutzbedürfnis für eine Pfändung fehlen. Immer mehr Gerichte schließen sich dieser Pfändungsmöglichkeit an.

 

Achtung! Das Thema Drittschuldner war und ist schwierig. Eigentlich müsste die DENIC eG (DomainVerwaltungs- und Betriebsgesellschaft) Drittschuldnerin sein (www.deni...


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