Schuldners Geld auf fremdem P-Konto bzw. fremde Gelder auf dem P-Konto des Schuldners

Lässt der Schuldner sein Geld auf ein Konto eines Dritten überweisen, dann sollte er darauf achten, dass das Konto des Dritten nicht zufällig (auch) gepfändet wird. Denn dann ist sein Geld mit Sicherheit weg und der Kontoinhaber wird es auch nicht mehr herausgeben können.

 

Verfügt der Schuldner über ein P-Konto und lässt er es zu, dass ein Dritter, seine Gelder auf sein Konto fließen lässt, dann gehört die über der P-Konto-Freigrenze liegende Summe dem Gläubiger. Etwas anderes muss gelten, wenn...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!