Die Pfändung bei Soldaten, Wehrpflichtigen / Bundeswehr

Soldaten erhalten Dienst- und Versorgungsbezüge nach den für die Bundesbeamten geltenden Grundsätze und diese sind wie Arbeitseinkommen pfändbar. Es gelten für die Pfändung mithin die Vorschriften der ZPO (§ 850c ZPO ff.). Allerdings sollte noch die jeweilige Unterbestimmung aus dem Soldatenversorgungsgesetz berücksichtigt werden, hier § 48 SVG:

  • Ansprüche auf Versorgungsbezüge können, wenn bundesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur insoweit abgetreten oder verpfändet werden, als sie der...

Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!