Die Pfändung von Einnahmen und Förderungen aus „Ferien auf dem Bauernhof"

In zahlreichen Touristik- und Kulturgebieten Deutschlands, werden Ferienwohnungen vermietet. Die Einnahmen daraus werden meist „Schwarz" eingenommen, zumal niemand nachweisen kann, wann die Ferienwohnung tatsächlich vermietet war, auch das Finanzamt nicht. Die arbeitslosen Ehefrauen gehen putzen. Es ist eine externe Putzkraft, die nach außen auffallen könnte, nicht nötig. Drittschuldner sind die Feriengäste. Stellen Sie die ausgewählten Fragen im Rahmen der Vermögensauskunft mit und wenn der...


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