Die Pfändung von Krankentagegeld und Krankengeld

Krankentagegeld von Privatversicherten aus Kranken(haus)tagegeldversicherungen ist unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit bedingt pfändbar. Trotz dass gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO Bezüge aus Krankenkassen ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden, sind diese im Rahmen der für die Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften (§ 850c ZPO) pfändbar. Sie sind aber nur dann pfändbar, wenn die Pfändung in das sonstige Vermögen nicht zu einer vollständigen...


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