Die Pfändung von Nebenverdiensten

Nebenverdienste, die nur für gelegentliche Dienstleistungen, wie z. B. für eine vereinzelte und unregelmäßige Arbeitsverrichtung gezahlt werden, sind wie gewöhnliche Geldforderungen pfändbar. Sie sind keine zum Arbeitseinkommen zählenden Einkünfte, da diese gem. § 850 ff. ZPO nicht zu Entgelten aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, das die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nimmt, zählen.

 

Nebenverdienste, die vom selben Arbeitgeber...


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