Der Schuldner wirkt an Steuererklärung nicht mit, was tun?

Nach früherer BFH-Rechtsprechung steht dem Gläubiger kein eigenes Antragsrecht auf Steuerveranlagung mehr zu, auch nicht die Herausgabe der Lohnsteuerkarte.1 Der BGH2 hat im Jahr 2003 die Möglichkeiten für die Gläubiger jedoch gelockert, nämlich dass es gehen soll, dass der Hilfsanspruch auf Abgabe der Steuerklärung aus dem Titel grundsätzlich durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstreckt werden kann und die Herausgabe der Lohnsteuerkarte und anderer Besteuerungsunterlagen des Schuldners zur...


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