Die Pfändung des neuen Baukindergeldes (neue Eigenheimförderung)

Hat Ihr Schuldner im Jahr 2018 ein eigenes Zuhause für seine Familie gekauft oder gebaut? Dann könnten Sie an die Pfändung von Baukindergeld denken. Baukindergeld ist kein Kindergeld, sondern ein staatlicher Zuschuss.

 

Allerdings ist „Baugeld“ nicht übertragbar und somit nicht pfändbar.1 
 

Auch Ansprüche auf Auszahlung von Baukindergeld sind als höchstpersönliche Ansprüche der Pfändung nicht unterworfen. Allerdings kann es auf den Einzelfall ankommen. Denn pfändbar ist Baukindergeld bei der...


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