Die Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen § 850e ZPO

Die Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen bei der Lohnpfändung ist dann möglich, wenn der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, wie z. B. Dienstwohnung, unentgeltlichen oder verbilligten Warenbezug, Pkw-Überlassung als Privat- und Dienstwagen, freie Kost und Logis (welche nicht pfändbar sind) erhält. Wenn also der Schuldner als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Naturalleistungen erhält, so ist der Geldwert für diese Naturalleistungen dem...


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