Die Kontopfändung mit / ohne P-Konto - Pfändungsschutzkonto ab 1.7.2024

Die Kontopfändung ist in der Praxis sehr wirkungsvoll. Verschiedene Bankinstitute reagieren auf die Zustellung eines PFÜB sehr empfindlich. Sie schreiben ihre Kunden an, bitten um unverzügliche Bereinigung dieser Angelegenheit und weisen darauf hin, dass es die Möglichkeit eines Pfändungsschutzkontos (= P-Konto), gibt. Meldet sich der Schuldner nicht bei seiner Bank, kann es passieren, dass die Bankverbindung aufgelöst wird. Das ist ziemlich unangenehm für den Schuldner, denn er weiß dann nicht...


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