Die Pfändung des Taschengeldanspruchs

Sehr oft kommt es in der Praxis vor, dass sich Schuldner ohne eigenes Einkommen vom anderen finanzkräftigen Ehegatten unterstützen lassen. Die Ehepartner leben in wunderbaren wirtschaftlichen Verhältnissen, nur pfänden kann man beim Schuldner nichts, es gehört angeblich alles dem anderen Ehepartner! Hier greift der Taschengeldanspruch. Gerade in der heutigen Zeit, wo die Rechtsprechung immer mehr danach verlangt, dass der Schuldner im Vermögensverzeichnis der Vermögensauskunft anzugeben hat,...


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