Die Kontopfändung von Krediten bzw. Kreditlinien / Darlehensvaluta

Kredite: Zur Pfändung von Ansprüchen „offener Kreditlinien" aus einem Dispositionskredit ist es erforderlich, dass die zu pfändende Forderung auch als solche bezeichnet werden muss. Nicht ausreichend ist die Bezeichnung „offene Kreditlinie". Ein Pfandrecht entsteht erst mit dem Abruf der Kreditmittel durch die Überweisungsaufträge und damit durch eine Rechtshandlung des Schuldners, so der BGH mehrfach.1 Die Pfändung gilt als vorgenommen, sobald und soweit der Schuldner den ihm zur Verfügung...


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